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In Köln gibt es seit Jahren Streit um Skateboarder auf dem Roncalliplatz, dem südlichen Teil der Domplatte. Laut dem Kommentator der Kölnischen Rundschau würden viele Besucher sich regelrecht terrorisiert fühlen. Jugendliche würden halsbrecherische Kunststücke vollführen und oft spektakuläre Stürze hinlegen, wobei den Passanten die Bretter als gefährliche Wurfgeschosse entgegensausen würden. Hingewiesen wird auch darauf, dass dies nicht mit einer würdigen Domumgebung zu vereinbaren sei. Der Kölner Dom wurde 1996 in die UNESCO-Weltkulturerbeliste aufgenommen.

Abhilfe soll eine Skater-Anlage bringen, die nach langem Tauziehen nun südlich des Rheinauhafens ab September gebaut wird. Mit der Fertigstellung wird erst in zwei Jahren gerechnet und zur Akzeptanz bei den Skatern traut sich niemand eine Prognose abzugeben.

Für Roller Skater und Inlineskater wird dieses lokales Kölner Problem durch eine Gutachten interessant, das der Verwaltungsrechtler Heribert Johlen im Auftrag der Roncalli-Gesellschaft angefertigt hat. Er kommt zu dem Schluß, dass alle, über die reine Fortbewegung hinausgehenden Aktivitäten der Skater mit der Zweckbestimmung des Fußgängerbereichs nicht vereinbar sind und eine unzulässige Sondernutzung darstellen. Auf einem Gehweg oder in einem Fußgängerbereich dürfe man sich mit Inline-Skates oder Skateboards fortbewegen, "und zwar mit einer dem Fußgängerverkehr angepassten Geschwindigkeit". Die liege bei bis zu zehn Stundenkilometern. Die Auslegung der Straßenverkehrsordnung, nach der das Skaten als "Sport und Spiel" in Fußgängerbereichen erlaubt sei, hält Johlen für falsch. Gedacht sei in dem entsprechenden Paragrafen an Kinderspiele.

Die Motivation zum Rollerskating liegt gerade darin, schneller zu rollen, als es normales Gehen zulassen würde. Wenn sich die Rechtsauffassung durchsetzt, erhalten Städte und Gemeinden mehr Möglichkeiten, Skater von öffentlichen Flächen zu verbannen.

In der Schweiz gibt es ein eigenes Verkehrszeichen, wie oben abgebildet. Das "Verbot für fahrzeugähnliche Geräte" umfasst Rollschuhe, Roller Blades (Inline-Skates), Rollbretter (Skateboards), Tretroller und Kinderfahrräder. Es wurde geschaffen, um Fußgänger auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Parks zu schützen. Besonders viele steile Straßen in der bergigen Schweiz sind mit diesem Verkehrszeichen gesperrt worden. In der Schweiz ist seit 2002 durch eine Änderung der Verkehrsordung auch die Benutzung von Radwegen mit Skates, anders als in Deutschland, erlaubt - nachts mit entsprechender Beleuchtung.