*** Achtung: Es werden keine frischen Inhalte mehr reingestellt. Hier geht es weiter: roller.sk8.berlin. ***


Die Polizei im Land Brandenburg weist zu Beginn des schönen Wetters, das zum Skaten einlädt, darauf hin, wie sich Skater im Straßenverkehr zu verhalten haben. Die Ordnungshüter schreiben zwar "Inline-Skater", aber Quad Skater sind sicher auch damit gemeint, denn Rollschuhe gehören wie die Inliner zu den "besonderen Fortbewegungsmitteln" nach § 24 der Straßenverkehrsordnung.
Skater sind rechtlich den Fußgängern gleichgestellt und müssen Gehwege benutzen - und das mit der nötigen Rücksicht auf Fußgänger. "Bahn frei" gilt für Skater deshalb nur auf besonderen Übungsplätzen, in Inline-Skating-Hallen oder Inline-Skating-Parks. "Hindernisrennen" auf dem Bürgersteig sind tabu.
Skater müssen auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und wenn nötig, Schritttempo fahren. Wichtig für Skater ist deshalb vor allem das sichere Beherrschen der Inliner, dazu gehören auch die richtigen Brems- und Kurventechniken.

Machen wir doch sowieso, oder? ;-)

Foto: Leo Reynolds - CC - Some Rights Reserved