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Am 1. April tritt die Änderung Straßenverkehrsordnung (StVo) in Kraft. Die darin enthalten Vorschriften für Inline- und Roller- Skater sind nicht neu und entsprechen der in der letzten Revision von 2009 eingeführten Neuerungen, darunter auch ein Zusatzschild, das Skatern die Benutzung von Radwegen oder Fahrbahnen erlaubt.

Bei der Präambel der "46. Verordnung zur Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009" gab es verfassungsrechtliche Bedenken, daher wurde die StVO nunmehr insgesamt neu erlassen.

Die darin enthaltenen Abschnitte für Skater sind von den Medien in den letzten Tagen ausführlich erwähnt worden, was positiv ist. Hoffentlich führt das dazu, dass das Zusatzschild häufiger auch von den Kommunen eingesetzt wird.

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Ich habe das Schild noch nicht in freier Wildbahn gesehen. Wer es sieht, darf gerne ein paar Fotos zur Veröffentlichung mir schicken. Der erste bekommt ein Paar Stopper oder Dance-Plugs von mir. Um es nicht zu einfach zu machen: Sagen wir mal, außer im Fläming-Skate, dort steht es sicherlich bald, nehme ich mal an...